06 Vereiteltes PoW Verbot in der EU

05.12.2025

Mit der Richtlinie "Markets in Crypto-Assets" (MiCA) gilt seit 30. Dezember 2024 ein Regelwerkt für den Umgang mit Kryptowerten. Leider verzichtet die MiCA auf ein Handelsverbot für energieintensive Proof-of-Work-Coins wie Bitcoin – stattdessen gelten strengere Transparenz-, Lizenz- und Nachhaltigkeitsvorgaben für Anbieter und Nutzer.

Die Debatte um den hohen Energieverbrauch von PoW-Mining bleibt jedoch aktuell, da Umweltorganisationen und politische Gruppen eine strengere Regulierung oder sogar eine Einstufung als "schädlich" nach der EU-Taxonomie fordern.

Details für Nerds:

Mit der Richtlinie "Markets in Crypto-Assets" (MiCA, Verordnung (EU) 2023/1114) gilt seit dem 30. Dezember 2024 das erste umfassende Regelwerk für Kryptowerte in der EU. Damit gelten in allen 27 EU-Mitgliedstaaten einheitliche Vorschriften für Verbraucherschutz, Marktintegrität und Finanzstabilität im Zusammenhang mit digitalen Assets.

In der Debatte um diese Verordnung im EU-Parlament stand auch ein Handelsverbot für Proof-of-Work-Kryptowährungen wie Bitcoin auf der Agenda – ein de-facto-Verbot wegen des hohen Energieverbrauchs. Der CO₂-Fußabdruck des Bitcoin-Minings ist gigantisch und steht im krassen Widerspruch zu den Klimazielen der EU. Umweltorganisationen sowie Abgeordnete der Grünen und der Sozialdemokraten argumentieren: "Wir können nicht Milliarden in Klimaschutz investieren und gleichzeitig eine Technologie fördern, die Energie verschlingt wie ein schwarzes Loch."

Im März 2023 lehnte der ECON-Ausschuss das Verbot mit 32 zu 24 Stimmen ab. Stattdessen müssen Krypto-Anbieter künftig Nachhaltigkeitsberichte gemäß der EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzprodukte vorlegen. Crypto-Asset-Service-Provider (CASP) müssen sich registrieren, benötigen eine EU-weit gültige Lizenz (Passporting) und müssen Whitepaper für neue Token einreichen. Für Nutzer bleibt der Handel mit Bitcoin und anderen PoW-Coins zwar erlaubt, es gelten jedoch strengere KYC/AML-Regeln (Identitätsprüfung, Meldung verdächtiger Transaktionen). Bei Transaktionen über 1.000 € mit Self-hosted Wallets bestehen Nachweispflichten.

Was auf den ersten Blick wie ein Sieg der Krypto-Lobby aussieht, gibt Hoffnung. Die Diskussion über den Energieverbrauch geht weiter. Durch Anti-Bitcoin-Lobbyarbeit könnte die EU das PoW-Mining über die EU-Taxonomie-Verordnung strenger regulieren und es explizit als "schädlich" einstufen.